Photovoltaik-Pflicht für Ihr neues Dach in Niedersachsen: Was Sie wissen müssen!

Planen Sie ein neues Dach in Niedersachsen? Dann machen Sie sich auf eine wichtige Änderung gefasst, die Ihre Investition beeinflussen wird! Das Land Niedersachsen ist Vorreiter bei der Energiewende in Deutschland, und dazu gehört auch eine fortschrittliche Solarpflicht für Dacherneuerungen. Diese niedersachsenspezifische Regelung ist bereits seit 2023 für gewerbliche Gebäude und seit 2024 für andere Nichtwohngebäude in Kraft. Ab dem kommenden Januar (1. Januar 2025) wird sie dann auch für Wohngebäude zur Pflicht bei Dachsanierungen und Neubauten.

Die 50%-Photovoltaik-Pflicht

Wie erwähnt, müssen Sie ab dem 1. Januar 2025, wenn Sie Ihr Dach in Niedersachsen erneuern oder einen Neubau mit einer Dachfläche von mindestens 50 m² errichten, mindestens 50% Ihrer Dachfläche mit Photovoltaik-Modulen (PV) ausstatten. Dies bedeutet eine obligatorische Erhöhung der anfänglichen Investitionskosten für Ihr neues Dach.

Diese Regelung ist Teil des niedersächsischen Engagements, den Ausbau erneuerbarer Energien zu beschleunigen und zu den Klimaschutzzielen beizutragen. Es ist entscheidend für Eigentümer von Wohn- und Nichtwohngebäuden, sich dieser spezifischen regionalen Anforderung bewusst zu sein, da sie über das hinausgeht, was möglicherweise in anderen Bundesländern vorgeschrieben ist.


Die Kosten abfedern: Fördermöglichkeiten

Auch wenn die anfänglichen Kosten für ein neues Dach mit obligatorischer PV abschreckend wirken mögen, gibt es gute Nachrichten. Ihr neues Dach kann mit bis zu 20% gefördert werden, wenn ein “individueller Sanierungsfahrplan” (iSFP) für Ihre Immobilie erstellt wurde.

Lohnt sich ein iSFP für Ihr neues Dach? Absolut ja!

  1. Finanzieller Vorteil: Die Kosten für einen iSFP sind in der Regel sehr gering im Vergleich zu der zusätzlichen Förderung, die Sie erhalten können. Dieser Zuschuss allein kann einen erheblichen Teil Ihrer gesamten Dach- und PV-Investition ausgleichen.
  2. Umfassende Analyse: Ein iSFP bietet eine gründliche Energieanalyse Ihres gesamten Gebäudes, die über das Dach hinausgeht. Diese umfassende Bewertung kann weitere Energieeinsparpotenziale aufzeigen und Ihnen helfen, zukünftige Sanierungsschritte strukturierter und kostengünstiger zu planen.
  3. Keine Umsetzungsverpflichtung: Wichtig ist, dass ein iSFP lediglich Empfehlungen enthält. Es gibt keine Verpflichtung für Sie, über Ihre ursprünglichen Pläne hinaus weitere vorgeschlagene Maßnahmen umzusetzen. Er bietet lediglich einen Fahrplan für potenzielle zukünftige Verbesserungen und gibt Ihnen wertvolle Einblicke, ohne Sie zu weiteren Investitionen zu verpflichten.

Ist die Photovoltaik-Pflicht ab dem 1. Januar WIRKLICH zwingend?

Die Antwort ist sowohl ja als auch nein, und das Verständnis der Nuancen ist entscheidend.

JA, sie ist verpflichtend: Die Niedersächsische Bauordnung schreibt klar vor, dass bei einer Dacherneuerung (oder einem Neubau mit einer Dachfläche von mindestens 50 m²) 50% der geeigneten Dachfläche mit Photovoltaik ausgestattet werden müssen. Dies gilt ab dem kommenden Januar auch für Wohngebäude.

ABER, es besteht die Möglichkeit einer “Befreiung”: Obwohl die allgemeine Regel streng ist, sieht das Gesetz auch Ausnahmen vor. Ihr Energieberater kann hier eine entscheidende Rolle spielen. Eine Befreiung von der Pflicht kann erteilt werden, wenn:

  • Technische Undurchführbarkeit: Die Gebäudestruktur ist technisch nicht in der Lage, die Photovoltaikanlage ohne umfangreiche und unverhältnismäßige zusätzliche statische Kosten zu tragen. Dies könnte unzureichende Tragfähigkeit des Daches oder ungeeignete Dachmaterialien (z.B. Reetdächer, Glasdächer) umfassen.
  • Wirtschaftliche Unwirtschaftlichkeit: Die PV-Anlage wäre nicht wirtschaftlich, d.h., sie würde sich innerhalb ihrer üblichen Nutzungsdauer von 20 Jahren nicht amortisieren. Dies könnte auf starke Verschattungen durch umliegende Gebäude oder Bäume zurückzuführen sein, oder wenn die Kosten für Netzanschluss-Upgrades prohibitiv hoch wären.

So beantragen Sie eine Befreiung (“Antrag auf Befreiung”):

Um die Möglichkeit einer Befreiung zu prüfen, können Sie, oder Ihr Energieberater mit einer “Vollmacht”, einen “Antrag auf Befreiung” beim örtlichen Bauamt stellen.

Zur Unterstützung dieses Antrags muss Ihr Energieberater formale Berechnungen durchführen und eine detaillierte Bewertung vorlegen, die darlegt, warum die technischen oder wirtschaftlichen Anforderungen für die PV-Installation nicht erfüllt werden können. Dies sollte in einem formellen Schreiben gipfeln, das die spezifischen Gründe für die Nichterfüllbarkeit der Anforderungen darlegt und die Grundlage für Ihren Befreiungsantrag bildet.


Partnerschaft mit Planungsbüro Coman

Die Navigation durch diese neuen Vorschriften und die Optimierung Ihrer Investition erfordert Expertenwissen. Bei Planungsbüro Coman sind wir darauf spezialisiert, umfassende Dienstleistungen in diesem sich entwickelnden Bereich anzubieten. Egal, ob Sie Ihre neue Photovoltaikanlage planen, um die niedersächsische Pflicht zu erfüllen, oder ob Sie die Möglichkeit einer Befreiung prüfen möchten, wir sind für Sie da.

Wir bieten an:

  • Fachkundige Planung und Auslegung Ihrer neuen Photovoltaikanlage, um optimale Leistung und die Einhaltung aller Vorschriften zu gewährleisten.
  • Detaillierte Analyse und Berechnung für potenzielle “Befreiung” Anträge, einschließlich der erforderlichen formalen Dokumentation zur Einreichung beim Bauamt, wenn eine Befreiung Ihr Ziel ist.

Kontaktieren Sie uns noch heute, um Ihr spezifisches Projekt zu besprechen und einen professionellen und effizienten Ansatz für Ihr neues Dach und Ihre Solarenergielösungen sicherzustellen.

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