Leistungsvertrag für BEG EM Anträge

im Rahmen der BEG EM-Förderung möchten wir Sie auf wesentliche Punkte hinweisen, die für die ordnungsgemäße Leistungsvertrag erforderlich sind. Eine korrekte Formulierung ist essenziell, um eine reibungslose Antragsstellung und spätere Fördermittelauszahlung zu gewährleisten.

1. Zweistufiges Verfahren der BEG EM-Förderung

Die BEG EM-Förderung erfolgt in zwei Stufen:

  • Stufe 1 – Antragsstufe: Beginnt mit der Antragstellung und endet mit dem Zugang des Zuwendungsbescheids. Mit diesem Bescheid werden die Fördermittel für den Antragsteller verbindlich für den Bewilligungszeitraum von 36 Monaten reserviert. Hinweis: Der Bewilligungszeitraum ist seit dem 01.01.2024 fix und kann nicht verlängert werden.
  • Stufe 2 – Verwendungsnachweisstufe: Hier erfolgt die Umsetzung der geförderten Maßnahme. Nach Abschluss und Bezahlung aller Rechnungen stellt der Antragsteller den Verwendungsnachweis online im BAFA-Portal ein. Nach positiver Prüfung wird der Festsetzungsbescheid erstellt und die Förderung ausgezahlt.

2. Anforderungen an den Liefer- oder Leistungsvertrag

Damit der Antrag auf Förderung gestellt werden kann, muss ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit einer auflösenden oder aufschiebenden Bedingung der Förderzusage vorliegen. Zudem muss das voraussichtliche Datum der Umsetzung der Maßnahme enthalten sein.

Formulierungsvorschlag für die auflösende oder aufschiebende Bedingung:

Option 1 – Aufschiebende Bedingung: “Dieser Vertrag tritt erst in Kraft, wenn für die beantragte Maßnahme eine positive Förderzusage durch das BAFA erteilt wird. Sollte keine Förderzusage erfolgen, wird der Vertrag gegenstandslos, ohne dass daraus Ansprüche für eine Vertragspartei entstehen.”

Option 2 – Auflösende Bedingung: “Dieser Vertrag steht unter der auflösenden Bedingung, dass die beantragte Förderung durch das BAFA nicht gewährt wird. Falls keine Förderung bewilligt wird, verliert dieser Vertrag seine Gültigkeit, ohne dass daraus gegenseitige Ansprüche entstehen.”


3. Leistungszeitraum festhalten

Im Vertrag sollte der geplante Leistungszeitraum klar definiert sein, um eine Übereinstimmung mit den Förderrichtlinien zu gewährleisten. Hierzu sollte eine Formulierung wie die folgende verwendet werden:

Beispiel: “Die Umsetzung der beauftragten Maßnahme erfolgt voraussichtlich im Zeitraum von [TT.MM.JJJJ] bis [TT.MM.JJJJ], spätestens jedoch bis zum Ablauf des in der Förderzusage festgelegten Bewilligungszeitraums.”

Wir bitten Sie, diese Punkte bei der Erstellung der Auftragsbestätigung und des Liefer- oder Leistungsvertrags zu berücksichtigen, um Verzögerungen oder Ablehnungen in der Förderabwicklung zu vermeiden.

Für weitere Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Planungsbüro Coman


Infoblatt zu den förderfähigen Kosten

beg_merkblatt_allgemein_antragstellung.pdf

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