Eigenleistung und BAFA-Förderung?

Eigenleistung und BAFA-Förderung: So sichern Sie Ihre Förderung


🚨 Wichtiger Hinweis für alle Antragsteller! 🚨

Bevor Sie mit Ihrer Eigenleistung beginnen, müssen Sie unbedingt folgende Punkte beachten:

1️⃣ Fördermittel-Antrag zuerst!Eigenleistungen sind nur förderfähig, wenn der Fördermittel Antrag VOR Beginn der Arbeiten gestellt wurde. Ohne gültigen Antrag ist eine Förderung ausgeschlossen!

2️⃣ Pflicht zur Zertifizierung durch einen Energieeffizienz-Experten – Ihr Energieberater spielt eine entscheidende Rolle, da er Ihre Eigenleistung prüfen und bestätigen muss. Ohne diese Zertifizierung kann die Förderung entfallen.

3️⃣ Frühzeitige Kommunikation ist entscheidend!Keinerlei Materialkäufe oder Arbeiten durchführen, bevor der Antrag gestellt und bestenfalls ein Zuwendungsbescheid vorliegt. Die Bearbeitung kann mehrere Wochen dauern – planen Sie diesen Zeitraum unbedingt ein!

Achtung: Eigenleistungen ohne vorherige Antragstellung und fehlende Bestätigung durch den Energieberater führen zum Verlust der Förderung!


Seit 2024 können Eigenleistungen im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unter bestimmten Bedingungen gefördert werden. Viele Antragsteller unterschätzen jedoch die strengen Nachweis- und Dokumentationspflichten. Fehlerhafte oder fehlende Nachweise können dazu führen, dass die Förderung vollständig entfällt.

Hier sind die wichtigsten Punkte, die Sie beachten müssen:

1. Förderfähige Eigenleistungen

Was ist förderfähig?

  • Eigenleistungen sind nur förderfähig, wenn sie direkt zur Umsetzung der Maßnahme notwendig sind.
  • Materialkosten können gefördert werden, wenn sie für die Durchführung der Maßnahme erforderlich sind.
  • Die Kosten müssen sich an marktüblichen Preisen orientieren.

🚫 Was ist nicht förderfähig?

  • Arbeiten, die nicht direkt zur Maßnahme gehören.
  • Eigenleistungen ohne ordnungsgemäße Dokumentation.
  • Barzahlungen und Kassenbons ohne Namen des Antragstellers (z. B. Baumarkt-Kassenbons von OBI oder Toom) – diese werden von der BAFA strikt abgelehnt!

2. Wichtige Nachweise zur Eigenleistung

Da die BAFA in der Verwendungsnachweisprüfung verstärkt Eigenleistungen überprüft, müssen folgende Dokumente vorgelegt werden:

📌 Bestätigung zur Eigenleistung:

  • Muss vom Antragsteller ausgefüllt und unterschrieben werden.
  • Enthält eine detaillierte Aufstellung der durchgeführten Arbeiten.

📌 Materialkosten-Tabelle:

  • Auflistung aller verwendeten Materialien mit Rechnungen als Nachweis.
  • Wichtig: Alle Rechnungen müssen auf den Namen des Antragstellers ausgestellt sein.
  • Kassenbons ohne Namen werden nicht akzeptiert!

📌 Beispiel einer BAFA-Rückfrage:

  • Ein anonymisiertes Beispiel einer BAFA-Rückfrage zeigt, welche Unterlagen konkret gefordert werden.

3. Einbindung eines Energieeffizienz-Experten (EEE)

In einigen Fällen ist die Einbindung eines EEE erforderlich, um die Eigenleistungen zu prüfen:

  • Maßnahmen an der Gebäudehülle.
  • Anlagentechnik (außer Heizung).
  • Gebäudenetze.
  • Fachplanung und Baubegleitung.

Bei der Heizungsoptimierung ist die Einbindung eines EEE optional, aber empfohlen.

Fazit: Genau dokumentieren und Fehler vermeiden

⚠️ Wenn Sie die oben genannten Vorgaben nicht einhalten, kann Ihre Förderung vollständig gestrichen oder gekürzt werden!

💡 Unsere Empfehlung:

  • Vor Beginn der Arbeiten die Anforderungen genau prüfen.
  • Alle Rechnungen auf den Namen des Antragstellers ausstellen lassen.
  • Sämtliche Nachweise sauber und detailliert führen.
  • Im Zweifel frühzeitig einen Energieeffizienz-Experten hinzuziehen.

So stellen Sie sicher, dass Ihre Eigenleistungen von der BAFA anerkannt werden und Sie Ihre volle Förderung erhalten! 🚀


Sprache