Um den Austauschbonus im Rahmen Ihres Fördermittel-Antrags bei BAFA oder KfW erfolgreich zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden, insbesondere im Hinblick auf die fachgerechte Entsorgung Ihrer alten Ölheizung. Diese Anforderungen betreffen sowohl ältere Anträge bei BAFA als auch neuere Anträge im Rahmen des KfW-Programms 458, welches deutlich höhere Boni bietet.
1. Fachgerechte Stilllegung und Entsorgung
Die alte Ölheizung, inklusive des Kessels und der Öltanks, muss von einem zertifizierten Fachunternehmen fachgerecht demontiert und entsorgt werden. Ein Entsorgungsnachweis (Zertifikat) ist erforderlich, der bestätigt, dass das Heizsystem endgültig außer Betrieb genommen wurde und nicht wiederverwendet wird.
Das BAFA Merkblatt erklärt: “Wird eine Ölheizung außer Betrieb genommen, fachgerecht demontiert, entsorgt und durch eine förderfähige Biomasse-Anlage oder eine förderfähige Wärmepumpen-Anlage ersetzt, kann die Austauschprämie für Ölheizungen gewährt werden. In diesem Fall erhöhen sich die Fördersätze der genannten EE-Heizungen um 10 %.”
2. Keine Wiederverwendung oder Weiterverkauf
Alte Ölheizsysteme dürfen nicht weiterverkauft oder zur weiteren Nutzung weitergegeben werden. Sie müssen fachgerecht entsorgt werden, um den Förderbonus nicht zu gefährden. Jegliche Wiederverwendung oder der Verkauf der Komponenten kann dazu führen, dass der Austauschbonus oder sogar die gesamte Grundförderung gestrichen wird.
Falls Sie den Öltank anderweitig nutzen möchten, wie z. B. zur Wasserspeicherung, muss dieser zunächst professionell getrennt & gereinigt werden. Eine Bescheinigung der fachgerechten Trennung & Reinigung muss vom Fachunternehmen ausgestellt werden.

Die Kleinanzeigen mögen zwar attraktiv erscheinen, aber sobald Sie Ihre alte Ölheizung oder Teile davon über solche Plattformen weiterverkaufen, verlieren Sie den Anspruch auf den Klimageschwindigkeitsbonus oder den Austauschbonus vollständig.
3. Erweiterte Bonusregelungen im KfW-Programm 458
Während das BAFA-Programm einen zusätzlichen Bonus von 10 % für den Austausch der Ölheizung gewährt, bietet das neuere KfW-Programm 458 sogar einen Bonus von bis zu 30 % (Klimageschwindigkeitsbonus). Dies macht es besonders wichtig, dass die Entsorgungsanforderungen korrekt eingehalten werden, da bei Nichtvorlage eines Nachweises sowohl der Bonus als auch die Basisförderung gefährdet sind.
Daher ist es entscheidend, die Entsorgungsvorgaben zu beachten, um sicherzustellen, dass der Austauschbonus nicht in Gefahr gerät.
4. Erforderliche Dokumentation
Um den Antrag korrekt einzureichen und alle Boni zu sichern, müssen folgende Dokumente vorgelegt werden:
- Entsorgungsnachweis: Ein Zertifikat des Fachunternehmens, das die ordnungsgemäße Entsorgung bestätigt.
- Fachunternehmererklärung: Eine Erklärung des beauftragten Unternehmens, dass das Heizsystem korrekt demontiert und durch ein förderfähiges System ersetzt wurde.
- Rechnungen: Detaillierte Rechnungen über die Demontage, Entsorgung und Installation des neuen Heizsystems.
- vDz Formular: hydraulischer Abgleich muss nachgewiesen.
5. Risikomanagement durch frühzeitige Planung
Bereits bei der Auftragsbestätigung sollte festgelegt werden, dass ein Entsorgungsnachweis erforderlich ist, bevor Zahlungen geleistet werden. Dies stellt sicher, dass Sie alle benötigten Unterlagen zur Hand haben, um den Verwendungsnachweis ohne Probleme bei BAFA oder KfW einreichen zu können.
Fazit:
Sowohl für ältere Anträge im Rahmen des BAFA-Austauschbonus als auch für neuere Anträge bei KfW (Programm 458) ist die fachgerechte Entsorgung von zentraler Bedeutung. Durch die Einhaltung dieser Anforderungen können Sie nicht nur den Austauschbonus von 10 % sichern, sondern im Fall des KfW-Programms sogar bis zu 30 % zusätzliche Förderung erhalten. Achten Sie also darauf, dass Sie den Entsorgungsnachweis und alle relevanten Dokumente rechtzeitig bereitstellen.
