Der große Heizungs-Check 2026: Was das neue GMG für Hausbesitzer bedeutet
Der Koalitionsausschuss hat im Dezember 2025 eine Kehrtwende vollzogen. Bundeskanzler Merz und die Koalitionsspitzen haben das alte Gebäudeenergiegesetz (GEG) offiziell „beerdigt“, um Platz für das Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) zu machen. Doch was steckt hinter dem Namenswechsel?
1. Die 10 wichtigsten Pfeiler des Beschlusses (Dezember 2025)
- Abschied vom „Heizungs-Fokus“: Das GMG betrachtet nicht mehr nur die Heizung im Keller, sondern das gesamte Gebäude. Das Ziel ist „Emissionseffizienz“ statt nur „Energieeffizienz“.
- Technologieoffenheit 2.0: Die starre 65 %-Regel wird flexibler. Neben Wärmepumpen rücken Hybridlösungen, Biomasse und wasserstofffähige Gasheizungen (H2-Ready) wieder stärker ins Zentrum.
- Ende der Austauschpflichten: Das Betriebsverbot für Standardkessel nach 30 Jahren (§ 72 GEG) wird entschärft. Solange die CO2-Bilanz des Hauses langfristig stimmt, dürfen funktionierende Kessel bleiben.
- Steuerung über den Preis: Die Regierung setzt auf den Markt. Ein steigender CO2-Preis macht fossiles Heizen teuer, während sinkende Strompreise (durch staatliche Netzentgelt-Zuschüsse) die Wärmepumpe fördern.
- Digital Only: Alle Förderanträge und Genehmigungsverfahren sollen ab 2026 rein digital und deutlich schneller ablaufen.
- Umsetzung von EU-Recht (EPBD): Das GMG integriert die EU-Gebäuderichtlinie. Das bedeutet: Nullemissions-Standard für Neubauten und ein neuer „Renovierungspass“.
- Beschleunigung der Infrastruktur: Der Bau von Fernwärmenetzen wird zum „überragenden öffentlichen Interesse“ erklärt, was Klagefristen verkürzt und Genehmigungen beschleunigt.
- Soziale Abfederung: Härtefallregelungen (z. B. für Senioren über 80) werden beibehalten und teilweise ausgeweitet.
- Fokus auf Quartiere: Nicht jedes Haus muss eine Einzellösung finden. Wenn eine Straße gemeinsam modernisiert wird, gibt es zusätzliche Erleichterungen.
- Budget-Realismus: Der Fördertopf für 2026 wurde auf 11,9 Milliarden Euro gekürzt. Das bedeutet: Die Förderung bleibt hoch, ist aber gedeckelt.
2. Der Fahrplan: Was passiert wann?
- Januar 2026 (Jetzt): Die Ministerien finalisieren das Eckpunktepapier.
- Februar 2026: Der Kabinettsbeschluss für das GMG erfolgt.
- Mai 2026: Frist zur nationalen Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie.
- 30. Juni 2026: Stichtag für Großstädte (> 100.000 Einw.). Hier wird die Wärmeplanung verbindlich – und damit oft auch die Pflicht zu erneuerbaren Energien beim Heizungstausch.
3. Ratgeber: Was sollten Kunden zwischen jetzt und Juni tun?
Die Zeit bis zum Sommer ist eine „Übergangsphase“, die sowohl Risiken als auch Chancen birgt:
Szenario A: Jetzt handeln (Antrag stellen)
- Vorteil: Wer jetzt einen Antrag stellt, sichert sich die aktuellen Fördersätze (bis zu 70 %). Da das Budget für 2026 gekürzt wurde, ist unklar, wie lange die Töpfe reichen oder ob das neue GMG die Boni im Sommer kürzt.
- Sicherheit: Ein bewilligter Bescheid bietet Bestandsschutz.
Szenario B: Abwarten auf das GMG (Sommer 2026)
- Vorteil: Mehr technologische Freiheit. Wenn Sie unbedingt eine Hybridlösung oder eine moderne Biomasse-Anlage wollen, könnte das neue Gesetz hier weniger bürokratische Hürden bieten.
- Risiko: Sie laufen in die Sommer-Deadline der Großstädte. Ab dem 1. Juli 2026 gelten in vielen Städten strengere Regeln, und die Förderkonditionen könnten durch das geringere Staatsbudget schlechter ausfallen.
Die goldene Regel für das Frühjahr 2026:
“Wer eine klare Planung hat (z. B. Wärmepumpe), sollte jetzt den Antrag stellen, um die maximale Förderung einzufrieren. Wer noch unsicher ist und auf neue Technologien hofft, sollte zumindest die kommunale Wärmeplanung seiner Stadt prüfen, um keine bösen Überraschungen im Juni zu erleben.”
Da wir uns heute am 28. Januar 2026 befinden, ist die folgende Tabelle der aktuellste Vergleich zwischen dem noch gültigen „Heizungsgesetz“ (GEG 2024/25) und den Änderungen, die das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) mit sich bringen wird.
Vergleich: GEG (Status Quo) vs. GMG (Neu ab 2026)
Merkmal GEG (Aktuell bis Sommer 2026) GMG (Geplant ab 2026) Fokus Heizungstausch: Fokus auf die Technik im Keller (Wärmepumpen-Dominanz). Gebäude-Gesamtbilanz: Fokus auf die CO₂-Emissionen des gesamten Hauses. 65%-Erneuerbare-Regel Starr vorgeschrieben (mit wenigen Ausnahmen). Flexibel: Fokus auf CO₂-Vermeidungsziele; die Technikwahl ist freier. Technologieoffenheit Eingeschränkt (starke Hürden für Wasserstoff/Biomasse). Vollständig: Hybrid-Systeme, H2-Ready und Biomasse sind rechtlich gleichgestellt. Energieausweis Alte Skala (A+ bis H). Neue EU-Skala (A bis G): Harmonisiert; Klasse A = Nullemissionsgebäude. Austauschpflichten Strenge 30-Jahre-Regel für Konstanttemperaturkessel. Lockerung: Funktionierende Kessel dürfen länger bleiben, wenn die CO₂-Bilanz stimmt. Solarpflicht Ländersache (unterschiedlich streng). Bundeseinheitlich: Solarpflicht bei Dachsanierung und Neubau (Umsetzung EU-Recht). Förderung (BEG) Bis zu 70 % Zuschuss (noch aus vollen Töpfen). Gedeckelt: Budget wurde auf ca. 12 Mrd. € gekürzt; Fokus auf Einzelmaßnahmen. Bürokratie Komplexe, teils analoge Nachweise. Digital Only: Alle Anträge und Verfahren laufen rein digital ab. Wärmeplanung Kopplung an Fristen (2026/2028). Engere Verzahnung: Gesetz und kommunale Wärmeplanung greifen direkt ineinander. EU-Konformität Teilweise veraltet. EPBD-Ready: Setzt die neue EU-Gebäuderichtlinie direkt in nationales Recht um.





