Warum KfW/BAFA nur den Grundbuchauszug akzeptiert?
Wenn Ihr Förderantrag bei KfW oder BAFA wegen eines fehlenden Grundbuchauszugs abgelehnt wurde und Sie stattdessen nur die Eintragungsbekanntmachung eingereicht haben, liegt das an einem häufigen Missverständnis der Dokumentenarten.
Für die Förderstellen ist dieser Unterschied entscheidend:
Dokument | Was es ist (Zweck) | Was es beweist |
Eintragungsbekanntmachung | Eine kurze Information vom Grundbuchamt, die bestätigt, dass eine einzige Aktion (z. B. der Eigentümerwechsel) soeben erfolgt ist. | Sie ist unvollständig. Sie bestätigt nur einen Eintragungsschritt, zeigt aber nicht den gesamten, aktuellen Rechtsstatus (z. B. alle Lasten oder Rechte). |
Grundbuchauszug | Die vollständige, amtliche Abschrift aller aktuellen Einträge des Grundbuchs (Abteilungen I, II und III). | Er ist der vollumfängliche, aktuelle Rechtsnachweis. Er bestätigt alle Eigentumsverhältnisse, Rechte Dritter (Dienstbarkeiten) und finanzielle Belastungen (Grundschulden) des Grundstücks. |
Fazit: KfW und BAFA benötigen zur finalen Prüfung (insbesondere für Eigentümer-Boni) den vollständigen Grundbuchauszug, um lückenlos nachzuweisen, dass Sie der aktuelle, rechtlich abgesicherte Eigentümer der Immobilie sind. Die Eintragungsbekanntmachung ist dafür nicht ausreichend.
So erhalten Sie den korrekten Grundbuchauszug
Den Grundbuchauszug erhalten Sie nur beim zuständigen Grundbuchamt (i.d.R. beim Amtsgericht).
1. Beantragung
- Zuständigkeit: Wenden Sie sich an das Grundbuchamt des Amtsgerichts, in dessen Bezirk Ihre Immobilie liegt.
- Wichtig: Als eingetragener Eigentümer haben Sie einen Anspruch auf die Erteilung.
2. Benötigte Angaben
Für eine schnelle Bearbeitung benötigen Sie:
- Ihre vollständigen Daten als Antragsteller (inkl. Personalausweis-Kopie).
- Die Grundstücksbezeichnung (Gemarkung, Flur, Flurstück und idealerweise die Grundbuchblatt-Nummer).
3. Kosten und Dauer (Richtwerte)
Die Kosten sind gesetzlich festgelegt (GNotKG).
Art des Auszugs | Amtliche Kosten | Typische Bearbeitungsdauer |
Unbeglaubigter Grundbuchauszug | €10 | 1 bis 4 Wochen |
Beglaubigter Grundbuchauszug | €20 | 1 bis 4 Wochen |
Empfehlung: Für die Förderprogramme ist die unbeglaubigter Auzzug zu €10 ausreichend. Die Beantragung erfolgt in der Regel schriftlich (per Post, Fax oder Formular) beim Grundbuchamt.

