Ist der Austausch von Leuchten Förderfähig? (NWG)

Grundsätzlich wird der Austausch alter Beleuchtungssysteme gegen moderne subventioniert, wenn es darum geht dadurch Strom zu sparen und effizienter zu haushalten. Die Förderungen betragen etwa 20% und sind mit den zusätzlichen Energieeinsparungskosten sehr attraktiv.

Dabei gibt es nur ein paar Dinge zu beachten: Als Erstes ist zu sagen, dass der Austausch der Beleuchtung nicht gefördert wird, wenn nur Einzelteile einer Leuchte getauscht werden. Es wird erwartet, dass ein kompletter Leuchtentausch vorgenommen wird. Auch die Investition in nicht fest verbaute Lampen, in jene für den späteren Einbau, oder den Einbau in bereits bestehende Leuchten, wird nicht gefördert. Retrofit, Ersatzlampen zum Beispiel sind nicht Förderfähig.

Zusätzlich müssen die Beleuchtungssysteme einige Anforderungen erfüllen. Die Kfw erwartet:

  • Eine Lichtausbeute von mindestens 120 Lumen je Watt bei Lichtbandleuchten
  • 100 Lumen je Watt bei allen anderen Systemen
  • Lichtstromerhalt von > 80% (L80) bei 50.000 Betriebsstunden bei LED-Leuchten
  • > 90% bei 16.000 Betriebsstunden bei allen anderen Beleuchtungstypen
  • Farbwiedergabeindex (Ra) von mindestens 80
  • Es ist eine Lichtplanung durch einen qualifizierten Planer durchzuführen
  • Die Regelung des Beleuchtungssystems muss mindestens der Ausführung nach EnEV Anlage 2 Tabelle 1 für die entsprechende Nutzungszone entsprechen.

Sind alle Bedingungen erfüllt, so werden zu dem Leuchtenaustausch selbst auch alle nötigen Arbeiten und Materialien zur Installation gefördert.

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