KfW 458 Heizungsantrag: Nachweise im Überblick

Checkliste für den erfolgreichen KfW 458 Heizungsantrag: Ihre Dokumente im Überblick

Der Antrag auf Förderung einer neuen Heizung über das KfW-Programm 458 kann komplex erscheinen. Um Ihnen den Prozess zu erleichtern und eine reibungslose Beantragung zu gewährleisten, haben wir eine detaillierte Checkliste der benötigten Dokumente für die verschiedenen Phasen des “Heizungsantrags” zusammengestellt.


Antragstellung: Die Basis für Ihre Förderung

Für die Antragstellung des Basisantrags über das Portal “Meine.kfw.de” benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Antragsteller = Eigentümer: Der Antrag muss zwingend im Namen des Hauseigentümers gestellt werden, dessen Name auf den Grundbuchblättern ersichtlich ist. Es ist nicht ausreichend, lediglich ein lebenslanges Wohnrecht zu haben.
  • Leistungsvertrag: Dies ist der Vertrag mit dem ausführenden Unternehmen. Er muss eine klare Aussage zum geplanten Liefertermin enthalten (z.B. “Q3 2025” ist hierfür ausreichend). Wichtig ist, dass der Auftrag erteilt wurde und aufschiebende und/oder auflösende Bedingungen enthält. Dieses Dokument laden Sie als Hauseigentümer selbst hoch.
  • Bestätigung zum Antrag (BzA): Dieses Dokument wird Ihnen von Ihrem Energieberater ausgestellt.
  • Identifikationsprüfung: Nach der Registrierung des Basisantrags müssen Sie sich einer Identifikationsprüfung per Video-Ident-Verfahren über das “Meine.kfw.de”-Portal unterziehen. Diese ist für die Gewährung der Zusage notwendig.

Mit diesen Dokumenten können Sie die Zusage für Ihren Basisantrag erhalten.


Zusatzantrag: Wenn es um die Boni geht

Möchten Sie zusätzlich den Geschwindigkeitsbonus oder den Einkommensbonus in Anspruch nehmen, ist ein gesonderter Zusatzantrag erforderlich. Hierfür ist zu beachten:

  • Zusätzliche Dokumente für den Einkommensbonus:
    • Einkommensteuerbescheid: Falls der Einkommensbonus beantragt wird, müssen die Einkommensteuerbescheide der letzten zwei Jahre hochgeladen werden.
    • Meldibescheinigung beider Ehepartner (falls zutreffend): Wenn die Steuerdokumente zwei Namen (z.B. eines Ehepaares) ausweisen, sollten Sie für beide Personen eine Meldebescheinigung bereithalten.
  • Die Identifikationsprüfung, die bereits für den Basisantrag durchgeführt wurde, gilt auch für den Zusatzantrag. Es ist keine erneute Identifikationsprüfung erforderlich.

Bestätigung nach Durchführung (BnD): Der Abschluss des Antrags

Sobald alle Rechnungen bezahlt sind und die Maßnahme abgeschlossen ist, folgt die Bestätigung nach Durchführung (BnD). Zu diesem Zeitpunkt werden die zusätzlichen Dokumente angefordert:

  • Bestätigung nach Durchführung: Dieses Dokument wird von Ihrem Energieberater erstellt und listet die entstandenen Kosten sowie die installierten Komponenten auf.
  • Meldibescheinigung: Zum Nachweis Ihres Wohnsitzes im geförderten Objekt benötigen Sie eine aktuelle Meldebescheinigung von Ihrer Gemeinde. Diese ist speziell für den Geschwindigkeitsbonus relevant.
  • Grundbuchauszug: Der Antragsteller muss der Eigentümer des Hauses sein. Dies ist durch einen aktuellen Grundbuchauszug zu belegen. Die relevanten Grundbuchblätter müssen hochgeladen werden.
  • Bezahlte Rechnungen: Alle Rechnungen, die im Zusammenhang mit der geförderten Maßnahme stehen, müssen als bezahlt nachgewiesen und hochgeladen werden. Diese müssen mit den Angaben in der Bestätigung nach Durchführung übereinstimmen.

Nachweise zur Entsorgung alter Heizsysteme: Der Austauschbonus im Fokus

Wenn Sie den Austauschbonus in Anspruch nehmen möchten, insbesondere beim Wechsel von einem Öl- oder Gasheizsystem, sind Nachweise über die fachgerechte Entsorgung der alten Anlage und ggf. der Öltanks unerlässlich.

  • Nachweis über fachgerechte Entsorgung der Öltanks und der alten Öl-Heizungsanlage: Die Entsorgung darf nicht eigenmächtig (z.B. über eBay-Verkauf oder an private Schrottsammler) erfolgen. Sie muss durch ein zertifiziertes Unternehmen fachgerecht durchgeführt werden. Sammeln Sie alle entsprechenden Nachweise und Zertifikate, da diese bei Bedarf von der KfW angefordert werden können.
  • Nachweis über fachgerechte Entsorgung der alten Gas-Heizungsanlage: Falls Sie eine über 20 Jahre alte Gasheizung austauschen, lassen Sie sich von Ihrem Heizungsbauer oder einem anderen Dienstleister eine Bescheinigung über die ordnungsgemäße Entsorgung ausstellen. Auch dieser Nachweis kann für den Austauschbonus entscheidend sein.

Fachplanung und Datum: Eine wichtige Besonderheit

Kosten für Fachplanung und Baubegleitung (wie z.B. die Heizlastberechnung und die Antragsbegleitung durch den Energieberater) dürfen bereits vor der eigentlichen Antragstellung (dem Datum Ihrer Zusage) entstanden sein. Allerdings kann das KfW-System die Rechnungen in Bezug auf das Rechnungsdatum nicht immer korrekt zuordnen.

Wichtiger Hinweis: Wenn Sie Rechnungen für Fachplanung und Baubegleitung mit einem Datum vor Ihrer Zusage erhalten haben, müssen Sie bei der Hochladung dieser Dokumente im Rahmen der BnD als Rechnungsdatum das Datum Ihrer Zusage angeben. Dies mag absurd klingen, ist aber die von der KfW selbst kommunizierte Lösung, um die Akzeptanz dieser Rechnungen zu gewährleisten. Die KfW ist bei der finalen Prüfung dennoch in der Lage, Fachplanungsrechnungen unabhängig vom Rechnungsdatum zu akzeptieren.

Wir hoffen, diese detaillierte Übersicht hilft Ihnen, gut vorbereitet in den KfW-Antragsprozess zu starten und die gewünschte Förderung erfolgreich zu erhalten.

MfG

Coman

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